Willkommen
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige der Handwerkskammer zeichnen sich durch besondere Sachkunde, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit aus. Sie unterliegen der Aufsicht durch die Bestellungskörperschaft. Das Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen kann auch die Grundlage für eine außergerichtliche Einigung sein (Schiedsgutachten).
Tätigkeitsbereiche:
- Privatgutachten
- Gerichtsgutachten
- Schiedsgutachten
- Schulungen
- Seminare
- Vorträge
- Begleitung bei Abnahmen
Gutachten werden für folgende Bereiche erstellt:
- Parkett
- Laminat
- Bodenbeläge
- Sockelleisten
- Pflege
- Oberflächenprüfungen
- Materialprüfungen